Warum überhaupt Windenergie?
Der Klimawandel schreitet scheinbar unaufhaltsam voran und ist auch im Sauerland deutlich spürbar. Egal ob man im Sauerländer Wald spazieren geht, sich die Füllstände der Talsperren ansieht oder schlicht die Heftigkeit der Extremwetterlagen wie Stürme und Dürren zu spüren bekommt. Es ist nicht zu leugnen, dass das Weltklima sich verändert.
Um dieser Entwicklung etwas entegegensetzen zu können, ist es zwingend notwenig, dass wir unsere Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen.
Der Windenergie kommt hierbei eine entscheidende Schlüsselposition zu. Bereits im 1. Quartal 2020 hat die Windenergie einen Anteil von 34,9% an der Gesamtdeutschen Bruttostromerzeugung (Quelle: Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_189_43312.html). Sie ist derzeit die wichtigste erneuerbare Energie.
Zudem steht im Mittelpunkt zwar die Erzeugung von Strom, doch auch die Möglichkeit Wärme durch Strom zu erzeugen, ist gegeben.
Die geplanten Windenergieanlagen könnten daher ein großer Schritt auf dem Weg zur klimaneutralität von Arnsberg und ein Betrag zum Verlangsamen des Klimawandels sein.
Wieso gerade diese Standorte?
Natürlich verstehen wir, dass sich viele Bürger wünschen würden, die geplanten Anlagen lägen etwas weiter von den Dörfern entfernt. Dies wäre auch in unserem Interesse gewesen. Leider ist die Auswahl an potentiellen Flächen im Raum Arnsberg nur begrenzt. Vor allem deshalb hat die Stadt Arnsberg sich auch bewusst gegen die Ausweisung von Windvorrangflächen (und damit verbunden, einem Ausschluss von Windenergie überall außerhalb dieser Konzentrationsflächen) entschieden.
Wir haben uns bei unserer Suche zunächst an den Suchgebieten der Stadt Arnsberg orientiert. Dann haben wir geprüft, welche Grundstücke in diesen Gebieten überhaupt in Frage kommen und schließlich versucht in diesem Rahmen den größtmöglichen Abstand von der nächsten Wohnbebauung zu halten. Zudem haben wir uns bewusst für kleinere Anlagen, dafür mit einem größeren Rotor entschieden, um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten.
Gibt es nicht einen Pflichtabstand von 1.000 m?
Nein.
Aktuell ist vorgesehen, dass eine Windenergieanlage so weit von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein muss, dass keine 'optisch bedrängende Wirkung' entsteht. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn die dreifache Gesamthöhe der Anlage als Abstand eingehalten wird; bei einem Abstand vom 2-3-fachen der Gesamthöhe bedarf es einer genaueren Einzelfallprüfung (OVG Münster, Beschluss v. 24.6.2010, 8 A 2764/09).
Zwar ist eine gesetzliche Änderung möglich, die einen Mindestabstand von 1.000 m verpflichtend machen könnte, diese existiert aber noch nicht.
Uns wurde vereinzelt der Vorwurf gemacht, wir würden uns unmoralisch verhalten, weil wir schnell versuchen würden unsere Anlagen genhemigen zu lassen, bevor das neue Gesetz kommen kann. Dem möchten wir entschieden entgegentreten.
Als wir unsere Planungen begonnen haben, war von einem 1.000 m Pflichtabstand noch nicht die Rede und wir haben uns in gutem Glauben darauf verlassen, dass wir uns an alle rechtlichen Vorgaben halten. Dass sich nun eine neue Lage ergeben könnte, ändert daran nichts. Wir haben unsere Planung nach der aktuellen Gesetzeslage gerichtet und versuchen keinesfalls irgendeine Regelungslücke unmoralischer Weise zu nutzen.
Zudem ist der Pflichtabstand von 1.000 m auch fachlich äußerst umstritten und es ist keinesfalls sicher, dass sich diese Regelung durchsetzen wird.
Welchen Ertrag bringen die geplanten Anlagen?
Beantragt haben wir drei Anlagen des Typs Vestas V-162 mit 200 m Gesamthöhe sowie eine Anlage des Typs Vestas V-150 mit 200 m Gesamthöhe. (Die Typenbezeichnung richtet sich nach dem jeweiligen Rotordurchmesser)
Die 4 Windenergieanlagen sind speziell für sog. Schwachwindstandorte ausgelegt. Wir gehen insgesamt von einem jährlichem Stromertrag von ca. 40 Millionen kWh, nach Verlusten, aus.
Wann ist der Baubeginn geplant?
Zunächst muss der Antrag das Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren durchlaufen. Hier hat jeder die Möglichkeit Einwendungen schriftlich geltend zu machen. Anschließend wird es Anfang 2021 voraussichtlich zu einer Erörterung des Projektes anhand der relevanten Einwendungen kommen. Darauf aufbauend hoffen wir im Jahr 2021 eine Genehmigung zu erhalten.
Erst nach Erhalt der Genehmigung können wir an der Vergütungsausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen und anschließend die Finanzierungsgespräche finalisieren.
Unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten, auch auf Seiten des Herstellers, kann mit dem Bau der Anlagen daher frühestens Frühjahr 2022 begonnen werden.
Wie funktioniert die Ausschreibung?
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahre 2017/2018 das bisherige Vergütungssystem umgestellt. Es wird nunmehr eine Gesamtmenge neuer Windenergieleistung definiert, die pro Jahr errichtet werden soll. Diese Gesamtmenge wird anteilig jedes Quartal deutschlandweit ausgeschrieben, worauf sich die entsprechenden Projekte zu einem von ihnen bestimmten Vergütungspreis (in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit des Projektes) bewerben. Die günstigsten Bewerber erhalten nach der Reihe einen Zuschlag, so lange bis die ausgeschriebene Ausbaumenge erreicht ist. Um an dieser Ausschreibung teilnehmen zu können, ist allerdings eine Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zwingend erforderlich.
Wie sind die zu erwartenden Schallauswirkungen?
Die Auswirkungen des von den Windenergieanlagen ausgehenden Schalls oder Lärms werden im Rahmen der Genehmigung in einem eigenen Gutachten behandelt. Die zulässige Lärmbelastung für die Bevölkerung wird in Deutschland in der TA (Technische Anweisung) Lärm, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegt. Die Schutzbedürftigkeit richtet sich insbesondere nach der Festlegung des jeweiligen Gebietsstatus. (Dorf- und Mischgebiet vs. Allgemeines Wohngebiet vs. Reines Wohngebiet). Je nach Gebietsstatus bestehen unterschiedliche Anforderungen, welche Schallwerte am Tag und vor allem in der Nacht einzuhalten sind. Im Rahmen eines Gutachtens wird die Schallausbreitung der Windenergieanlagen in Abhängigkeit der lokalen Bedingungen (Orographie, Höhenversatz, etc.) zzgl. Sicherheitsaufschlägen berechnet, so dass sichergestellt ist, dass die gesetzlich zulässigen Schallwerte in den jeweiligen Gebieten eingehalten werden.
Wie ist der zu erwartenden Schattenwurf?
Auch die Auswirkungen des von den Windenergieanlagen ausgehenden Schattenwurfs werden im Rahmen der Genehmigung in einem eigenen Gutachten behandelt. Die zulässige Belastung für die Bevölkerung wird in Deutschland in der TA (Technische Anweisung) Lärm, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegt. Unter Schattenwirkung versteht man die störende Wirkung, wenn sich die Sonne direkt hinter dem drehenden Rotor befindet, und so ein sog. "Diskoeffekt" erzeugt wird. Hiernach wird je Einwirkungspunkt (Wohngebäude) jeweils eine maximal zulässige Einwirkdauer festgelegt. Dies ist einerseits max. 30 min/Tag bzw. insgesamt 30h/Jahr, an denen die Windenergieanlgen zusammengenommen auf den Immissonsschutzpunkt einwirken dürfen. Anhand der Topographie, in Zusammenhang mit dem Sonnenverlauf, wird in einem Gutachten die unter "Worst-Case-Annahmen" (ungünstige Windrichtung, keine Bewölkung im Jahr, etc.) der Schattenwurf für jedes Wohngebäude berechnet. Sobald die max. zulässigen Werte erreicht sind, werden die Anlagen gem. des vorgeschlagenen Konzeptes abschalten, bis kein Schatten mehr einwirken kann.
Was ist Infraschall und ist er relevant?
Immer wieder ist im Zusammenhang mit Windenergie von 'Infraschall' die Rede. Rein technisch meint Infraschall tieffrequente Geräusche (unter 20 bzw. 16 Hertz). Diese Schallwellen können vom menschlichen Ohr zwar nicht als Geräusch wahrgenommen werden, wohl aber als Pulsation oder Vibration. Doch je tiefer die Frequenz ist, desto höher muss der Schalldruckpegel ("Lautstärke") werden, damit eine Wahrnehmung stattfindet. Windenergieanlagen erzeugen im Regelbetrieb aber gerade keinen hohen Schallpegel.
Sowohl in der Natur als auch künstlich erzeugt, ist Infraschall Teil unseres Alltags. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Als Beispiel sei angemerkt, dass selbst der Infraschall in einem geschlossenen PKW deutlich höher liegt (Quelle: "Windenergie und Infraschall", LUBW, 2014).
2013 hat das Landesumweltamt Baden-Württemberg ein Messprojekt an verschiedenen unterschiedlichen Windenergieanlagen durchgeführt, wobei eine deutliche Abnahme des Infraschalls ab 150 bis 200 m Abstand zur Anlage festgestellt werden konnte. Ab einem Abstand von spätestens 700 m war der von der Windenergieanlage schwächer als der des Windes selbst.
Zudem kommt der Großteil aller Studien bislang zu dem eindeutigen Ergebnis, dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch Windenergieanlagen nicht zu erwarten sind. (Bsp. Literaturstudie des Massachusetts Institut of Technology 2014; https://journals.lww.com/joem/Fulltext/2014/11000/Wind_Turbines_and_Health
__A_Critical_Review_of_the.9.aspx; LUBW –Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (2014): Zwischenbericht Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223895/2015-02-04_Zwischenbericht_final.pdf?com-mand=downloadContent&filename=2015-02-04_Zwischenbericht_final.pdf)
Wird der Artenschutz berücksichtigt?
Eines der wohl umfangreichsten Gutachten für unseren Genehmigungsantrag war das avifaunistische Gutachten. Dieses befasst sich ausführlich (die Prüfung verlief über mehr als 2 Jahre) mit den vorhandenen sog. windsensiblen Tierarten (insb. Vögel).
Erst nachdem alle relevanten Tier- und Vogelarten erfasst wurden, kamen die geplanten Standorte überhaupt in Frage.
Sinkt der Wert meiner Immobilie?
Wie Sie sicher schon gehört bzw. gelesen haben, wird immer wieder behauptet, der Wert vom Immobilien würde in der Nähe von Windenergieanlagen drastisch sinken.
Dies ist so nicht richtig. Der Immoblienmarkt wird durch eine Vielzahl von Faktoren und dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei den Anstige oder Rückgang des Verkehrswertes eines Grundstücks nur auf einen Einzelfaktor zurückzuführen, ist nahezu unmöglich.
Insgesamt hat sich jedoch gezeigt, dass es Faktoren gibt, die einen relativ großen Einfluss haben. Hierzu zählt der demografische Wandel, besonders im ländlichen Raum. Fernab der Ballungsräume, wo erfahrungsgemäß der Ausbau von Windenergie vornehmlich stattfindet, spielen Umwelt- und Umfeldeinflüsse (wie Fluglärm etc.) ebenso eine Rolle wie eine gute Verkehrsanbindung oder die lokale Versorgungsinfrastruktur.
Schon aufgrund der Unterschiede verschiedener (ländlicher) Regionen sind regionale Studien aus einem Teil Deutschlands nicht auf einen anderen übertragbar.
Zudem unterliegt die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt großen Schwankungen. Gerade kurrzeitige Schwankungen aufgrund von Veränderungen im Umfeld gehören zum typischen Geschehen. Zudem können subjektive Kriterien negative Einflussfaktoren überwiegen und umgekehrt. Dass Windenergieanlagen in diesem Zusammenspiel dauerhaft einen negativen Einfluss auf den Immobilienwert haben, konnte daher auch durch die vorhandenen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.
Zudem hat unser Projekt aufgrund der Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, eine hohe Akzeptanz vor Ort zu erhalten und dies kann sich auch im Rahmen eines Verkaufs positiv auswirken. Insbesondere, wenn mit der Immobilie auch die erworbenen Anteile an den geplanten Windenergieanlagen (freiwillig) mitverkauft würden, könnte sich dies enorm positiv auf den Kaufpreis auswirken.
Besteht die Möglichkeit sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen?
JA!
Die Initiatoren des Projektes haben bereits zu Beginn Ihrer Planung festgelegt, dass die Windenergieanlagen als Bürgerwind-Anlagen betrieben werden sollen. Das bedeutet, dass die spätere Betreibergesellschaft den Menschen aus Müschede, Wennigloh und den umliegenden Dörfern gehören soll. Die Windenergie hat einen Einfluss auf unsere Umgebung und das Landschaftsbild. Diese, aus unserer Sicht notwendigen, Eingriffe im Rahmen des Klimaschutzes sollen für die Anlieger nicht nur negative Folgen haben. Wir möchten die Chancen, die sich mit diesem Projekt in finanzieller Hinsicht eröffnen, mit allen unseren Nachbarn teilen. Das bedeutet, dass sich jeder aus Müschede und Wennigloh bereits mit einer kleinen Summe an dem Projekt beteiligen kann, um eine interessante Rendite zu erzielen. Wir als Projektinitiatoren werden dabei genauso wie alle anderen behandelt und nicht mehr oder weniger Anteile als andere an der späteren Gesellschaft erwerben.
Details hierzu werden wir auch im Rahmen der Informationsveranstaltung bekannt geben.
Was ist mit der angesprochenen "Bürgerstiftung" gemeint?
Uns ist bewusst, dass sich nicht alle unsere Nachbarn an dem Projekt beteiligen können. Entweder, weil dies finanziell für Sie nicht möglich ist oder, weil schlicht kein Interesse besteht. Wir möchten jedoch, dass die Vorteile der Windenergie allen Mitbürgern zuteilwerden, genauso wie wir auch alle mit den Nachteilen leben müssen. Deshalb haben wir als Projektgesellschaft, zusammen mit den Standortverpächtern, festgelegt, dass ein Teil der Einnahmen aus dem Projekt vor Ort in soziale, für die Dorfgemeinschaft relevante Projekte, investiert werden soll. (Bspw. Kindergärten, Sporteinrichtungen, Seniorenanliegen, Mobilität, etc.) Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, soll allein von den Dörfern vor Ort entschieden werden.